Patentanwälte Riechelmann und Carlsohn

News


April 2014
Patentnovellierungsgesetz
Das Patentnovellierungsgesetz tritt in Kraft. Neu ist insbesondere:
  • Die Einspruchsfrist beträgt nun neun Monate.
  • Der Recherchebericht wird eine erste vorläufige Einschätzung der Patentierungsvoraussetzungen beinhalten.
  • Die Erfinderbenennung muss spätestens bis zur Patenterteilung vorliegen.
  • Die Übersetzungsfrist für englische und französische Anmeldungen ist nun zwölf Monate nach dem Anmeldetag, höchstens jedoch 15 Monate nach dem Prioritätstag.
  • Auf Antrag des Anmelders muss im Prüfungsverfahren zwingend eine Anhörung stattfinden.

Januar 2014
Neues Designgesetz
Geschmacksmuster heißen nun Designs. Das neue Designgesetz ersetzt das alte Geschmacksmustergesetz. Mit ihm verschwindet der seit 1876 genutzte Begriff "Geschmacksmuster". In der Sache hat sich wenig geändert. Designs müssen neu sein und "Eigenart" besitzen. Neu ist hingegen das Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt. Eine Designabteilung prüft auf Antrag, ob Designs zu Recht eingetragen worden sind, also tatsächlich neu sind und Eigenart besitzen.

BioMeT mail 01/2006 (PDF, 285kb)

BioMeT mail 04/2005 (PDF, 134kb)

BioMeT mail 03/2005 (PDF, 127kb)

BioMeT mail 02/2005 (PDF, 130kb)

BioMeT mail 04/2004 (PDF, 141kb)

Masterarbeit Dipl.-Chem., Dipl.-Ing. (FH) Alexander Carlsohn, LL.M. "Substantiierung und Beweislast für die Mängelhaftung beim Lizenzvertrag nach deutschem Recht" (PDF, 275kb)